Hallo Besucher, hier die neuesten Informationen der Postler.
Das Land NRW hat seine Coronaschutzverordnung aktualisiert:
AB SOFORT GILT BEI ALLEN VERANSTALTUNGEN UND TRAININGSEINHEITEN 2G!
Bis einschließlich 15 Jahre gilt aufgrund der Testpflicht in der Schule der Schülerausweis als Nachweis.
Ab 16 Jahre gilt ausschließlich 2G (genesen oder geimpft).
Alle TrainerInnen müssen das vor dem Betreten der Turnhalle kontrollieren und nachhalten.
Eltern dürfen, wenn genug Platz vorhanden ist, unter 2G-Bedingungen mit Maske auf der Bank platznehmen.
Wir bitten um euer Verständnis. Bleibt gesund!
Eure Post SV Judoabteilung